Electrolux EU 0561 C Manual do Utilizador Página 9

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Vol. 1, N° 2, Summer 1994 EC COMPETITION POLICY NEWSLETTER PAGE 9
VI. Zusammenfassung
1. In der Wettbewerbspolitik gegenüber Mitgliedstaaten
kommt der Liberalisierung im Bereich staatlicher
Ausschließlichkeitsrechte eine vorrangige Rolle zu. Die De-
Monopolisierung im Telekommunikationsbereich ist aktiv
fortzusetzen. Ihr sollte die verstärkte Durchsetzung
wettbewerblicher Prinzipien im Energiesektor folgen.
2. Schwerpunkte in der Kontrolle staatlicher Beihilfen sind
die Entwicklung horizontaler Regeln und die
Beihilfenaufsicht bei Sanierungen und Privatisierungen
öffentlicher Unternehmen.
3. Bei der Kontrolle wettbewerbsbeschränkender Absprachen
zwischen Unternehmen bedarf es in verstärktem Maße einer
strukturellen Betrachtungsweise, die mehr auf die
Wettbewerbsbedingungen und weniger auf die juristische
Prüfung von Vertragsklauseln abstellt.
4. Im Bereich der Fusionskontrolle ist die Transparenz des
Verfahrens bei Zusagen weiter zu verbessern.
5. Eine Erhöhung von Transparenz und Rechtssicherheit wird
auch durch die geplante Veröffentlichung von "guidelines"
angestrebt, in denen die Kommission ihre Politik zu
bestimmten Problembereichen der Fusionskontrolle generell
formulieren wird.
6. Die Umstrukturierungen von Unternehmen, die sich auf
ihren Kernbereich konzentrieren, lassen eine Zunahme
wettbewerblich kritischer Zusammenschlüsse erwarten.
7. Nachdem die Kommission mit der Entscheidung Nestlé
Perrier klargestellt hat, daß die Fusionsverordnung auch auf
marktbeherrschende Oligopole Anwendung findet, wird die
Prüfung oligopolistischer Sachverhalte zunehmend an
Bedeutung gewinnen.
8. Die Nachteile und Risiken, die mit der Errichtung einer
unabhängigen europäischen Wettbewerbsbehörde zum
jetzigen Zeitpunkt verbunden wären, sind größer als die
Vorteile, die eine solche Behörde mit sich bringen würde.
9. Die für 1996 geplante Regierungskonferenz sollte jedoch
die Rechtsgrundlage für die Gründung eines Europäischen
Kartellamts schaffen.
10. Sie sollte auch die rechtlichen Möglichkeiten erweitern,
den Wettbewerbskommissar zu ermächtigen, Entscheidungen
in Wettbewerbssachen im Namen des Kollegialorgans
Kommission zu treffen.
11. Die zur Zeit bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zur
Ermächtigung des Wettbewerbskommissars sollten voll
ausgeschöpft werden.
12. Auf Gemeinschaftsebene sollte eine Europäische
Monopolkommission einberufen werden, um die öffentliche
Diskussion über wettbewerbspolitische Fragen zu verbreitern
und zu vertiefen.
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